Max Imal
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Achtung! Edeka betreibt rechtswidrige Video-Vorratsdatenspeicherung!
Ich wurde 3 Wochen (!), nachdem ich an einer Selbstzahler-Kasse war, vom Ladendetektiv herausgefischt. Begründung: ich hätte seinerzeit einen Artikel von der Frischetheke nicht bezahlt. Man zeigte mir ein entsprechendes Video, welches mich bei einem späteren Einkauf offenbar mittels KI-Gesichtserkennung markierte, sodass der Ladendetektiv mich 3 Wochen später identifizieren und herausziehen konnte. Wow! Ich möchte nicht wissen, was mit den ganzen Daten und der Gesichtserkennung noch so passiert?! Wer kontrolliert das?
Zur Sache: Vermutlich ist mir tatsächlich ein unbeabsichtigter Fehler beim Scannen der Ware unterlaufen. 100%ig war das im mir gezeigten „Videobeweis“ allerdings auch nicht ersichtlich, der Videoabgleich Frischetheke / Kasse wurde mir nicht gezeigt. Da ich mich aber erinnerte, etwas von der Frischetheke an diesem Tag gekauft zu haben, habe ich als Stammkunde einen eventuellen Fehler selbstredend eingestanden und mich bereit erklärt, den offenen Betrag nachzuzahlen.
Unabhängig davon, dass ich die Selbstzahlerkassen an sich schon als hinzunehmendes Übel empfinde, nämlich wie der Einzelhandel Personalkosten einspart und die Arbeit auf den zahlenden Kunden abwälzt und ihm das dann als Zeitgewinn verkauft; finde ich die hier von Edeka offenbarte Vorgehensweise in Bezug auf Datenschutz und Kommunikation sehr bedenklich:
1. Ich bin kein Kassierer, sondern Kunde. Wenn ich mal versehentlich etwas unvollständig einscanne, ist das noch lange kein vorsätzlicher Ladendiebstahl. Dieser wurde mir aber nun - Wochen später - unterstellt. Weil ich in der sog. Shared Economy gezwungen bin, die Arbeit eines Supermarktkassierers selbst zu übernehmen, wenn ich nicht in einer ewig langen Schlange warten möchte.
2. Ein Bedienungsfehler hätte sich zu gegebenem Zeitpunkt vor Ort einfach aufklären lassen. Wozu gibt es sonst das Personal, das in dem Bereich immer zugegen ist? Wenn Edeka nicht bereit ist, das verbleibende Restrisiko von Ladendiebstahl zu tragen, sollte man sich eben andere - gesetzlich zulässige - Kontroll- und Checkout- Mechanismen überlegen und nicht die Opfer des Personalmangels zu Tätern machen.
3. Man verlangte von mir die Zahlung eines Bußgeldes von 150 € und drohte mir mit Anzeige. Was ich selbstverständlich verweigerte und eigenartiger Weise dann auch nicht zahlen musste und auch nicht passierte. Nirgendwo steht explizit geschrieben, dass Fehler beim Bedienen der Selbstzahlerkassen zu einer solchen Strafe führen. Natürlich, würde man das klarer kommunizieren, würden wahrscheinlich sehr viel weniger Menschen den Self Checkout benutzen. Dass sich Edeka bei Bußgeld und Anzeige „kulant“ zeigte, verdeutlicht schon, in welchem rechtlichen Graubereich man hier unterwegs ist.
Denn 4. sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz und europäischer Datenschutzverordnung (DSGVO) Videoaufzeichnungen spätestens 72 Stunden nach Aufzeichnung zu löschen!! Nach geltender Rechtsprechung sind längere Speicherungen im Einzelfall zur Aufklärung von Schadensfällen bis zu 10 Tage möglich, wenn es verhältnismäßig ist und eine Aufklärung nicht innerhalb von 72 Stunden möglich gewesen wäre. Nicht aber für 3 Wochen! Unabhängig davon wäre eine Aufklärung zum damaligen Zeitpunkt möglich und verhältnismäßig gewesen.
Ich kann Edeka, in diesem Falle die Filliale Rindermarkthalle, nur dringend ermutigen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Bei allem Verständnis dafür, Schäden durch Ladendiebstahl minimieren zu wollen: Aber nicht zum Preis der Verletzung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten! Was hier alles aufgezeichnet und gespeichert wird, sollten sich die ahnungslosen Kunden bei Ihrem nächsten Besuch vergegenwärtigen.